AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen  der Firma Lothar Neumann-Effektive Lösungen:

Die Teilnahme an Versteigerungen und/oder freihändigen Verkäufen, im Namen und für Rechnung der Berechtigten oder im eigenen Namen und für eigene Rechnung, erfolgt zu folgenden Bedingungen:

 

1. Die Gegenstände werden ohne  Zusicherung von Eigenschaften und ohne Gewähr für Mängel in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit des An- und Ausbietens befinden.  Mündliche und schriftliche Angaben erfolgen nach bestem Wissen und  Gewissen, jedoch ohne Haftung und unverbindlich, dies gilt insbesondere  für Maße, Gewichte, Herkunft, Güte, Vollständigkeit,  Funktionstüchtigkeit, usw. Somit wird zu keinem Zeitpunkt irgendeine Angabe des Verkäufers/Versteigerers zu einer Beschaffenheitsgarantie. Eine intensive Besichtigung und Prüfung der Verkaufsgegenstände wird  dringend angeraten. Ferner werden hier auch solche  Schadensersatzleistungen ausgeschlossen, welche neben oder statt der  Leistung liegen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere für Mängel der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder  aus unerlaubter Handlung. Der hier bezeichnete Haftungsausschluss gilt  nicht, sofern ein Mangel durch den Verkäufer / Versteigerer arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des  Kaufgegenstandes ausdrücklich schriftlich übernommen wurde.

 

2. Der Verkäufer/Versteigerer ist jederzeit berechtigt Positionen zusammenzufassen, zusammenzulegen, zu  trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Die Höhe der Mindestgebote bestimmt allein der Verkäufer/Versteigerer. Es bleibt dem Verkäufer/Versteigerer vorbehalten, einzelne Gebote abzufragen oder die Interessenten aufzufordern, Gebote abzugeben.  Gleichwohl kann jedes Kaufangebot ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des  Höchstgebotes, insbesondere auch wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Verkauf besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Verkäufers, der sich alle  an dem Verkauf Beteiligten durch ihre Teilnahme unterwerfen.

 

3. Der Höchstbietende ist an sein Gebot gebunden, während der  Verkäufer/Versteigerer berechtigt ist, mit Fristsetzung den Verkauf nur unter Vorbehalt zu erteilen.

 

4. Mit der Erteilung des Zuschlages bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über.

 

5. Das durch den Käufer an den  Verkäufer/Versteigerer, außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15 %. Auf den Gesamtpreis wird die jeweils gültige gesetzliche  Mehrwertsteuer erhoben. Jegliche Nennung von Preisen/Summen im Zuge von  Verhandlungen, seitens des Bieters (Käufers) oder der Fa. Lothar Neumann-Effektive Lösungen verstehen sich somit rein Netto, zzgl. Aufgeld und MwSt. Abweichungen hiervon müssen eindeutig und unmissverständlich  gekennzeichnet sein! Zahlungen im Zuge von Versteigerungen erfolgen ausnahmslos in bar/Euro oder per bankbestätigtem Scheck. Die Würdigung und Annahme von bestätigten Schecks liegt ausschließlich im Ermessen des Versteigerers bzw. seiner Gehilfen und erfolgt erfüllungshalber. Der  Kaufpreis wird bei der Versteigerung im Augenblick des Zuschlages sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages. Im Zuge von freihändigen Verwertungen ist eine Zahlung per Überweisung  möglich. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dieses auf solchen Ansprüchen beruht, die aus demselben Kaufvertrag rühren.

 

6. Käufer aus so genannten „Nicht-EU-Staaten“ haben die Mehrwertsteuer als Kaution gegen Quittung an den Verkäufer/Versteigerer  zu zahlen. Nach Vorlage der vom Zoll abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere, wird die MwSt. in der hinterlegten und mit  Quittung nachgewiesenen Höhe zurückerstattet. Ein umsatzsteuerfreier Verkauf kann nur an solche Käufer aus s.g. „EU-Staaten“ erfolgen, die durch Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, diesen Anspruch nachweisen. (In  beiden Fällen wird jedoch das 15%ige Aufgeld mehrwertsteuerpflichtig und somit zur Zahlung fällig)

 

7. Die nach dem Verkauf ausgestellten Rechnungen werden vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung übergeben.

 

8. Erst nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung des Kaufpreises, des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer geht das Eigentum an den verkauften Gegenständen an den Käufer über.

 

9. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der gekauften Gegenstände, hat der Verkäufer/Versteigerer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die gekauften Gegenstände auch  auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern lassen.

 

10.  Der Käufer hat nach getätigtem Kauf das Recht, den Namen und die  Anschrift des Verkäufers bzw. Auftraggebers zu erfahren.

 

11. Die  Abholung der gekauften Gegenstände muss sofort oder per Abholdatum auf dem Kaufvertrag erfolgen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so kann der Käufer für sämtliche Kosten der Räumung, Lagerung und Demontage haftbar gemacht werden.

 

12. Abtransport und Demontage der hier erworbenen Ware erfolgen auf eigene Kosten und eigenes Risiko des Käufers. Für jegliche Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport an Eigentum des Verkäufers, des Versteigerers oder Dritter  entstehen, haftet der Käufer im vollen Umfang. Die im Vorfeld und im  Zuge der Versteigerung bekannt gegebenen, möglicherweise von Punkt 11  abweichenden Ab- und Demontagezeiten sind für den Käufer bindend und somit zwingend einzuhalten. Bei der Demontage und Abholung der Ware ist den Anweisungen der Mitarbeiter der Fa. Lothar Neumann-Effektive Lösungen oder instruierter Dritter zu folgen.

 

13. Der Versteigerer ist berechtigt,  Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen, für Rechnung des  Auftraggebers, einzuziehen und einzuklagen.

 

14. Der Aufenthalt auf dem gesamten Verkaufs-/Versteigerungsgelände, den Zufahrten, Parkplätzen und im Versteigerungsraum geschieht auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist verboten!

 

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil eines jeden  Kaufvertrages. Mit der Teilnahme an einem Verkauf durch die Fa. Lothar Neumann- Effektive Lösungen erkennt der Käufer diese Verkaufsbedingungen an.

 

16. Die Teilnahme an Versteigerungen erfolgt ergänzend zu den  gesonderten Versteigerungsbedingungen der Fa. Lothar Neumann- Effektive Lösungen.

 

17. Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände der Erfüllungsort, für Zahlungen der Hauptsitz der Fa. Lothar Neumann- Effektive Lösungen. Ist der  Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der  Gerichtsstand München als vereinbart.